Lexikoneintrag - Drogen - DAS Teelexikon

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Drogen - Sammelbez. für durch Trocknen oder andere Behandlung haltbar gemachte

pflanzliche, tierische oder mineralische Stoffe, die zu med. ( Arzneid. ) bzw. kosmeti

schen Zwecken, als Gewürzmittel ( Gewürzd. ) oder für technische Belange ( technische Drogen ) Verwendung finden. Dazu gehören Wurzeln, Wurzelstöcke, Rinden, Hölzer, Blätter, Blüten, Kräuter, Früchte, Samen usw., ganze Tiere, Tierteile oder tierische Organe sowie aus Pflanzen und Tieren gewonnene Stoffe. Ausgenommen sind Antibiotika, Enzyme und Hormone, antikörperhaltige sowie antigenhaltige Stoffe und Zubereitun- gen.

Reine Drogen bzw. Mischungen aus (mehreren) zerkleinerten Drogen werden als Teedrogen bzw. Tee i. w. S. bezeichnet, wenn ihr Verwendungszweck die Gewinnung eines Ge- tränkes durch Teebereitung 1 ist. Zubereitungen aus Drogen (Arzneizubereitungen) und aus Drogen isolierte Reinstoffe (Arzneistoffe) sind keine Drogen. Heute werden jedoch teilweise auch Arzneimittel aus synthetischen Grundstoffen als Drogen bezeichnet und ebenso umgangssprachlich Suchtmittel.



Dies ist ein Ausschnitt aus dem Buch „Teelexikon – DAS Nachschlagewerk für alle Teetrinker!“
 
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Literaturverweise
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