Lexikoneintrag - Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission - Teelexikon

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Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission - Lt. § 16 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) der Bundesrepublik Deutschland in seiner Fassung vom 7.9.2005 hat die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission die Aufgabe, Leitsätze zu erarbeiten, in denen Herstellung, Beschaffen- heit und sonstige Merkmale von Lebensmitteln beschrieben sind, die für die Verkehrsfähigkeit der Lebensmittel von Bed. sind. Diese im Deutschen Lebensmittel- buch gesammelten Leitsätze sind jedoch keine verbindlichen Rechtsnormen, sondern geben die allg. Verkehrsauffassung wieder und sind somit eher Hilfsmittel zur Auslegung der anderen Bestimmungen des LFGB - bes. dann, wenn auf einem Sachgebiet keine oder nur Rahmenvorschriften bestehen
 

Dies ist ein Ausschnitt aus dem Buch „Teelexikon – DAS Nachschlagewerk für alle Teetrinker!“
 
Mit freundlicher Unterstützung durch den Autor Dr. Hans-Bernd Böttger
 
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Literaturverweise
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