Lexikoneintrag - Arzneitee - Teelexikon

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  • Arzneitee - auch Heiltee, med. Kräutertee - Bez. für Mischungen von Drogen bzw. einzelne Drogen und deren wäßrigen Auszug (Tee 1 bzw. 2), welche eine bestimmte arzneiliche Wirkung haben und zu Heilzwecken angewendet werden. Im Unterschied dazu hat Haustee keine ausgeprägte Heilwirkung.
  • Je nach Indikation spricht man z. B. von Blasentee, Blutreinigungstee, Gallen- und Lebertee, harntreibendem Tee, Hustentee, Kinderberuhigungstee, Nierentee, Rheu- matee, schweißtreibendem Tee o. ä. Möglich ist auch eine Bez. nach der Drogenart - z. B.
    .Brennesseltee, Fencheltee, Kamillentee, Lindenblütentee, Melissentee, Pfeffer- minztee

Dies ist ein Ausschnitt aus dem Buch „Teelexikon – DAS Nachschlagewerk für alle Teetrinker!“
 
Mit freundlicher Unterstützung durch den Autor Dr. Hans-Bernd Böttger
 
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Literaturverweise
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